Devisenkaufbescheinigung (DAB), Bank-Compliance und Zahlungssicherheit beim Immobilienkauf in Alanya

Devisenkaufbescheinigung (DAB), Bank-Compliance und Zahlungssicherheit beim Immobilienkauf in Alanya

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Devisenkaufbescheinigung (DAB), Bank-Compliance und Zahlungssicherheit beim Immobilienkauf in Alanya

Die obligatorische Devisenankaufsbescheinigung (Döviz Alım Belgesi – DAB) in Alanya

Gemäß Artikel 13 des Kapitalverkehrsrundschreibens der Zentralbank der Republik Türkei (TCMB Sermaye Hareketleri Genelgesi) müssen ausländische Staatsangehörige beim Erwerb einer Immobilie in Alanya den Kaufpreis in Fremdwährung (EUR, USD, CHF, GBP) vor der Grundbuchübertragung über eine in der Türkei zugelassene Geschäftsbank in Türkische Lira umtauschen und dem Grundbuchamt Alanya (Alanya Tapu Müdürlüğü) die amtliche Devisenankaufsbescheinigung (Döviz Alım Belgesi – DAB) vorlegen. Ohne ein formgültiges DAB-Zertifikat darf das Grundbuchamt keine Eigentumsübertragung an Ausländer vornehmen. Kalem Law Office unter Leitung von Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Reg.-Nr. 6281) gegenüber dem Gerichtsgebäude Alanya (Hacet Mah. Adliye Cad. Görer Apt. No:13/5, Alanya / Antalya) überwacht und koordiniert die gesamte Zahlungs- und DAB-Abwicklung.

Formelle Anforderungen an das DAB-Zertifikat und Banküberweisungsbelege (Dekont)

Formfehler im DAB-Dokument oder im Verwendungszweck der Banküberweisung (Dekont) führen regelmäßig zur Zurückweisung durch das Grundbuchamt oder zur Ablehnung von Anträgen auf eine Eigentümer-Aufenthaltserlaubnis ab 200.000 USD (YUKK Nr. 6458) bzw. auf die türkische Staatsbürgerschaft ab 400.000 USD (TVK Nr. 5901 Art. 12):

  • Pflichtangaben im DAB-Zertifikat: Das Zertifikat muss den vollständigen Namen des ausländischen Käufers, die Reisepassnummer bzw. Ausländeridentifikationsnummer (Yabancı Kimlik No), den exakten Gegenwert in US-Dollar sowie den ausdrücklichen Hinweis auf Artikel 13 des Kapitalverkehrsrundschreibens (bzw. Artikel 20 der Staatsangehörigkeitsverordnung) enthalten.
  • Lückenlose Überweisungskette bei Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsanträgen: Nach Ausstellung des DAB muss der in Türkische Lira umgetauschte Betrag per Banküberweisung mit Angabe der Katasterdaten (Ada / Parsel / Bağımsız Bölüm) direkt auf das Bankkonto des im Grundbuch eingetragenen Verkäufers überwiesen werden. Barzahlungen werden behördlich nicht anerkannt.

MASAK-Herkunftsnachweise (Gesetz Nr. 5549) und Treuhand-/Vollmachtsabwicklung

Bei größeren Auslandsüberweisungen verlangen türkische Banken nach dem Geldwäschepräventionsgesetz Nr. 5549 (MASAK) dokumentierte Mittelherkunftsnachweise (Immobilienverkaufsverträge, Steuerbescheide, Gesellschaftsausschüttungen). Unsere Kanzlei bereitet die Nachweise rechtssicher auf, begleitet die Kontoeröffnung in Alanya und führt auf Wunsch über eine spezielle anwaltliche Vollmacht (Vekaletname) den Devisenumtausch (DAB) sowie die Zug-um-Zug-Auszahlung des Kaufpreises bei lastenfreier Grundbuchübertragung durch. Besuchen Sie Rechtliche Unterstützung in Alanya und Kontakt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur DAB-Bescheinigung in Alanya

Kann ich den Kaufpreis für eine Wohnung in Alanya direkt in Euro vom deutschen Konto an den Verkäufer überweisen?

Der Betrag muss vor der Grundbuchübertragung über eine türkische Bank in Türkische Lira konvertiert werden, damit diese Bank das gesetzlich vorgeschriebene DAB-Zertifikat für das Grundbuchamt Alanya ausstellen kann.

Kann Rechtsanwalt Enes Nergiz das DAB-Zertifikat per Vollmacht für mich beantragen?

Ja. Gemäß Art. 13 des TCMB-Kapitalverkehrsrundschreibens kann Ihr durch notarielle und apostillierte Vollmacht bevollmächtigter Rechtsanwalt den Devisenumtausch und die DAB-Ausstellung bei der Bank in Ihrem Namen vornehmen.

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